ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte.

2. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Unternehmen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Verträge. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für künftige Verträge gelten, gelten sie ab dem Zeitpunkt, zu dem sie unserem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht sind und in der geänderten Fassung auch für künftige Geschäfte.

3. Die jeweils gültige Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unseren Kunden auf Anforderung übersandt.

4. Gegenbestätigungen oder Hinweise auf Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Angebot und Vertragsfrist

1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den jeweiligen Kunden/Vertragspartner freibleibend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor - sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Branchenübliche Abweichungen von der Bestellung des Kunden bleiben vorbehalten und berühren nicht den Vertragsschluss.

2. Außerhalb der schriftlichen Vereinbarung wurden weitere Abreden nicht getroffen, mündliche Zusagen nicht gemacht.

§ 3 Lieferung /Haftung

1. Lieferfristen sind einvernehmlich zu vereinbaren. Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht vertretbaren Gründen nicht einhalten, etwa wegen Verzugs oder Lieferverzögerungen unseres Lieferanten oder in Fällen höherer Gewalt oder gleichgestellter Umstände, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und eine nach den Umständen angemessene neue Lieferfrist bestimmen. Wir sind in diesen Fällen auch zu einer Teillieferung berechtigt. Ist die Leistung auch innerhalb der neu bestimmten Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

2. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen ist der Kunde zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst berechtigt, wenn uns eine angemessene mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt wurde. An Stelle der mind. 14-tägigen Frist tritt eine entspr. kürzere Frist, wenn sich aus der Natur des zugrunde liegenden Geschäfts die Unangemessenheit von 14 Tagen ergibt.


3. Im Falle von uns zu vertretendem Leistungsverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist in Folge grobfahrlässiger / vorsätzlichen Verhalten von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen entstanden oder der Schaden besteht in einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder, das Risiko, dessen Realisierung den Schaden verursacht hat ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu versi-chern oder branchenüblicher Weise versichert. Schadensersatzansprüche aufgrund anderer Pflichtverletzungen sind auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt und - außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck gefährdet wird oder deren Einhaltung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht - auf Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns von uns, unseren Verrichtungsgehilfen, Erfüllungsgehilfen oder gesetz-lichen Vertreter beschränkt. Dies gilt nicht bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder, soweit das den Schaden verursachende Risiko aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu versichern ist oder branchenüblicher Weise versichert ist. Unberührt bleiben auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsge-setz. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und - begrenzungen gelten auch für etwaige Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder Niederlassung in der für uns günstigsten Versandart. Mehrkosten etwa für eine beschleunigte Versandart trägt der Kunde. Die Versen-dung der Ware erfolgt auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die gesetzliche Gefahrtragung wegen Annahmeverzugs bleibt unberührt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk/Niederlassung einschl. Verladung, Verpackung und von uns gewähltem Versand. Zu den Preisen kommt die jeweils gesetzliche MwSt. hinzu.

2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir ein Skonto von 2%.

3. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.

4. Wird unsere Forderung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet (etwa Antrag auf Eröffnung der Insolvenz) sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Vorkasse, Leistungs-verweigerung und - ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, § 312 BGB. Bei Spezialanfertigungen können wir sofort den Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich, die auf demsel-ben Vertragsinhalt beruhen, wie die zur Aufrechnung gestellte Forderung. Bei Teilleistung besteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden für jede einzelne Teillieferung, sobald sie sinnvoll nutzbar ist.

§ 6 Mängelansprüche

1. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung haben, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, können wir, sofern unser Vertragspartner Unternehmer, juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung frei wählen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Zum Zwecke der Prüfung des gerügten Mangels ist uns innerhalb eines angemessenen Zeit-raums Gelegenheit zur Überprüfung einzuräumen. Der Kunde hat uns die Ware zu diesem Zwecke zu übergeben.

2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren binnen eines Jahres ab Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechte-rung oder Beschädigung des Leistungsgegenstandes auf den Vertragspartner. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen eines Mangels nach § 634 a Abs. 1 Nr. 2 und 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässigen/vorsätzlichen Handels/ Unterlassens.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum.

2. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und/oder veräußern. In diesem Fall gilt ergänzend nachfolgendes:

2.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbei-tung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der Waren. Im übrigen gilt das Erzeugnis als Vorbehaltsware.

2.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in voller Höhe bzw. in Höhe unseres Miteigen-tumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Die Abtretung nehmen wir an. Die unter Ziff. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt.

2.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigegeben.

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

§ 8 Urheberrecht

Zeichnungen, Muster, Werbedrucke sowie die von uns gefertigten Kalkulationsunterlagen dürfen weder nachgebildet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Als Gerichtsstand gilt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-recht-lichen Sondervermögen der Sitz unserer Firma. Gleiches gilt für den Fall, dass unser Vertragspartner seinen Sitz/Wohnsitz nicht im Inland hat oder diesen nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.




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Nieder-Röder-Weg 28
Gewerbegebiet Ost 2
63150 Heusenstamm

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Fax: +49 (0) 6104 - 40 51 71
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